Termin

So erhalten Sie einen Termin bei uns:


Der Hausarzt, Kinderarzt oder HNO-Arzt o.ä. muss die Notwendigkeit einer Logopädischen Behandlung diagnostizieren und eine Verordnung (Muster 14, DinA4) ausstellen.

Wenn Sie diese haben, melden Sie sich bei uns an und wir versorgen Sie schnellstmöglich. Können Sie nicht in die Praxis kommen, kann der Arzt (bei medizinischer Indikation) auch einen Hausbesuch verordnen.

 

Wir kommen dann auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Verordnung
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